In der Rolle eines Badeaufsehers

Hier könnt ihr beliebige Umfragen posten

Wie reagierst Du als Badeaufseher

Ich stelle den Badegast sofort zur Rede und er muß das Becken verlassen.
4
7%
Ich ermahne denjenigen, aber belasse ihn im Becken.
4
7%
Ich "übersehe" es.
14
23%
Ich habe es "nicht gesehen" und es gefällt mir sogar.
36
59%
Anderes ... bitte beschreiben.
3
5%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 61

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Flachspüler
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In der Rolle eines Badeaufsehers

Beitrag von Flachspüler »

Angenommen Ihr seid Badeaufseher.

Du bekommst mit, daß sich das Wasser im Genitalbereich eines Badegastes gelb färbt. Wie reagierst Du?
Setzt Du Konsequenzen, schaust Du weg, oder stimmst Du gar heimlich zu?
Mit Badegästen sind Damen und Herren gleichermaßen gemeint.
Männer (und auch Frauen), brunzt in Eure Waschbecken, es passiert ihnen nichts.
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JrgF
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Re: In der Rolle eines Badeaufsehers

Beitrag von JrgF »

Eine gute Frage!
Unabhängig wie man selbst darüber denkt wird vom Personal die konsequente Ausübung der Badeordnung bzw. des Hausrechts verlangt. Doch die Konsequenzen hängen auch vom konkreten Fall ab:
Wenn es ein kleines Kind ist dann wird man es hier bei einer Sensibilisierung der Erziehungsberechtigten belassen, das Kind vielleicht vorher nochmals auf die Toilette zu schicken. Ist das Kind eigentlich alt genug wird man es je nach Einschätzung ob es ein "Unfall" war bei einer Ermahnung belassen oder im anderen Fall wird ein Zeichen gesetzt und es kann zu einem frühzeitigen Badeschluss kommen.
Bei Erwachsenen wird normalerweise nicht lange diskutiert es sei denn es sind Rentner mit offensichtlichen schwachen Blasen. Hier wird wohl auch ein Anschiss die Folge sein.

Sicher wird es auch Personal geben die absichtlich darüber hinwegsehen, sei es um sich den ganzen Ärger bzw. Aufwand zu sparen oder weil man es vielleicht auch selber gerne macht.
Da ich Beckenpinkler bin, würde ich mir daher eher einen anderen Job suchen, um dieser Konfliktsituation aus dem Weg zu gehen.

Daher ist es als Beckenpinkler wichtig, es wirklich auch diskret zu machen bzw. viel zu trinken damit das Pipi farblos ist. Meine Freundin hat es schon mehrfach direkt neben Badepersonal im Wasser einfach laufen lassen. Wenn man nicht gerade auffällig hinschaut oder die Badeaufsicht die "Temperatur" des Bikinihöschens prüft, dann gibt es auch keine Verdachtsmomente.
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Flachspüler
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Re: In der Rolle eines Badeaufsehers

Beitrag von Flachspüler »

Die meisten würden es wegschauend sogar mögen. :D
Ja, wir sind hier eindeutig "unter uns". ;)

Danke für die bisherigen Abstimmungen und den Kommentar.

LG Flachspüler
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JrgF
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Re: In der Rolle eines Badeaufsehers

Beitrag von JrgF »

Am letzten Freitag waren wir in einer Therme. Meine Freundin hat sich dort im Wasser auf der abgeschalteten Sprudelliege zweimal über den Tag verteilt intensiv durch ihr Bikinihöschen ausgepisst während in diesen Fällen die Badeaufsicht direkt daneben stand und benachbarte Leute aufgrund nicht eingehaltenem Sicherheitsabstand ermahnte. Da ihr Pipi farblos war hat sie einfach weiter gepisst. Wir mussten da schon ziemlich improvisieren damit die die Wärme an ihrem Höschen genießen konnte. Also das es nicht gerade offensichtlich ist dass ich gerade meine Hände dort wärme. In beiden Fällen war es sehr dringend und die Blase musste geleert werden.
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Flachspüler
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Re: In der Rolle eines Badeaufsehers

Beitrag von Flachspüler »

Sehr gut, JrgF. Der Sicherheitsabstand gehört eingemahnt, nicht das Lulu der lieben Damen. ;)
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JrgF
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Re: In der Rolle eines Badeaufsehers

Beitrag von JrgF »

Nun, auf jeden Fall hat sie an diesem Tag ziemlich oft ins Wasser gepisst, relativ oft bei abgeschalteten Sprudelliegen und auf meinem Schoß :) .
ElmarNH
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Re: In der Rolle eines Badeaufsehers

Beitrag von ElmarNH »

Bevor man ernsthaft Ärger mit dem Bademeister bekommt, muss man schon sehr offensichtlich zugange sein. Vom Ufer aus lässt sich eine Verfärbung des Wassers wegen der Wellen und der Reflexion der Beleuchtung kaum erkennen, außer wenn man bewusst steil von oben hinguckt. Das wird ein Bademeister wohl kaum machen, und selbst wenn:
Glaubt ihr ernsthaft, der würde jemanden in aller Öffentlichkeit ansprechen, wenn er ein gelbes Wölkchen zu sehen glaubt? Jeder Badegast würde sich (egal ob zu Recht oder zu Unrecht) solch eine Unterstellung im Beisein anderer Badegäste energisch verbitten. Beweisen könnte der Bademeister dann ja doch nichts, jede gelbe Wolke hätte sich längst verflüchtigt, also sagt er eben logischerweise nichts.

Das einzige Szenario wo's anders läuft ist doch der bekannte Witz:
"Fritzchen, warum kommst du denn jetzt schon vom Schwimmbad zurück?"
"Der Bademeister hat mich rausgeschmissen."
"Nanu, wieso das denn?"
"Ich hatte ins Wasser gepinkelt."
"Und dafür hat er dich tatsächlich rausgeworfen? Das machen doch bestimmt auch andere ab und zu."
"Aber nicht vom Sprungturm..."
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JrgF
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Re: In der Rolle eines Badeaufsehers

Beitrag von JrgF »

Das ist der springende Punkt: Der Schwimmmeister muss sich seiner Sache zumindest absolut sicher sein. Dann kann er allerdings von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Beweise wird es da wohl so nicht geben.
Bei uns ist es z.B. eher "auffällig", wenn ich meine Hand am Bikinihöschen meiner Freundin wärme. Daher schmiegt sie sich sehr oft an meine Schenkel (wenn ich sie auf den Schoß nehme oder sie mich mit ihrem Bikinihöschen anderweitig berührt). Sehen wird man da nichts, da sie überwiegend Mineralwasser "pisst", also stark verdünnt.
Wenn jemand natürlich für andere sichtbar ins Wasser pinkelt, es also beispielsweise plätschern lässt, dann ist die Beweislage im Regelfall recht einfach.
ElmarNH
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Re: In der Rolle eines Badeaufsehers

Beitrag von ElmarNH »

Das sehe ich anders: "sich seiner Sache sicher sein" ist völlig subjektiv, der Badegast braucht das nur empört von sich zu weisen, dann gibt es keinerlei Handhabe um 'vom Hausrecht Gebrauch zu machen'.
Es sei denn natürlich, man stellt sich dermaßen dämlich an dass andere Badegäste dem Bademeister beispringen weil es so offensichtlich war - oder dass gar diese sich deswegen beschweren und der Bademeister daraufhin eingreift.
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JrgF
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Re: In der Rolle eines Badeaufsehers

Beitrag von JrgF »

Genau das wollte ich damit sagen.
Wenn es nur der Schwimmmeister gesehen hat und sonst niemand dann kann er den Badegast höchstens damit konfrontieren und ihm damit wissen lassen dass er unter Beobachtung steht bzw. angezählt wurde. Er kann zwar den Badegast des Bades verweisen aber schlussendlich steht Aussage gegen Aussage. Das hängt dann von der Persönlichkeit und dem Selbstvertrauen ab ob man geknickt dem dann Folge leistet oder Widerstand leistet.
Wenn es noch andere gesehen haben und sich bemerkbar machen hat der Badegast wohl keine guten Karten.
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